Bayern lockert Denkmalschutz für erneuerbare Energien

Weitere Maßnahmen für den Klimaschutz

Photovoltaikanlage auf einem Gebäude unter Denkmalschutz © iKratos
Photovoltaikanlage auf einem Gebäude unter Denkmalschutz © iKratos

Bayern möchte durch Lockerungen beim Denkmalschutz den Ausbau erneuerbarer Energien fördern. Ziel ist es, mehr Photovoltaikanlagen auf historischen Gebäuden zuzulassen. Des Weiteren wird der Bau von Windrädern in der Nähe von Kulturdenkmälern erleichtert. Nur noch bei „besonders landschaftsprägenden Denkmälern“, wie dem Schloss Neuschwanstein, greift der Denkmalschutz. Eine denkmalfachliche Prüfung für alle weiteren Monumente soll hinfällig werden und die Lockerungen künftig im Denkmalsschutzgesetz verankert werden. Die Pflege solcher Gebäude ist für die Besitzer oft sehr kostspielig und eine Photovoltaikanlage kann die finanzielle Belastung minimieren. Zwar ist die Anlage zunächst auch nicht günstig, aber langfristig zahlt sie sich doch aus. Der produzierte Strom kann nämlich privat genutzt oder ins Netz eingespeist werden.

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