Die Bayerische Bauordnung (BayBO) wurde in Sachen Photovoltaik überarbeitet. Bislang galt, dass Photovoltaikanlagen einen Abstand von mindestens 1,25 m vom Nachbardach einhalten müssen, wenn die Photoovltaikmodule nicht als "nicht brennbar" klassifiziert sind. Ein Abstand von 0,5 m durften nur sogenannte Glas-Glas-Module einhalten.
Nun wurde die BayBO zum 01.03.2023 überarbeitet...